Diese Seite regelt, was du uns beim Hochladen einräumst. Umgekehrt gilt: Was du mit heruntergeladenen NBNL-Strecken tun darfst, steht in den Nutzungsrechten für Strecken.
Diese Bedingungen regeln das Einstellen eigener Strecken, Tour-Etappen und der dazugehörigen Bilder. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Für alles Übrige — Konto, Premium, Verfügbarkeit, Kündigung — gelten die AGB. Widersprechen sich beide Texte beim Hochladen, gehen diese Bedingungen vor, weil sie den Vorgang spezieller regeln. Für alle anderen Fälle bleiben die AGB maßgeblich.
Teil der Vereinbarung werden sie, wenn du beim Einreichen die beiden Häkchen setzt. Sie sind dort verlinkt und vor dem Absenden vollständig lesbar; ohne die Häkchen lässt sich nichts abschicken. Vorausgewählt ist keines davon.
Mit dem Upload einer Strecke bestätigst du, dass:
Jede GPX-Datei wird beim Upload automatisch auf Herkunftsangaben geprüft — auf Urheber, Lizenz, erzeugendes Programm und auf Nutzungshinweise im Freitext. Findet die Prüfung eine ausdrückliche Einschränkung, etwa „nur zur privaten Verwendung", wird die Datei abgelehnt und nicht gespeichert. Unklare Fälle landen zur Ansicht bei einem Menschen.
Diese Prüfung ist eine Hilfe, kein Freibrief: Sie kann nur finden, was in der Datei steht. Ob du die Rechte an einer Strecke hast, weißt am Ende nur du — deine Zusicherung oben bleibt maßgeblich.
Veröffentlicht wird eine eingereichte Strecke erst nach Freigabe durch das NBNL-Team. Wir sind nicht verpflichtet, eine Einreichung zu veröffentlichen.
Mit dem Upload gewährst du NBNL und den Nutzern der Plattform eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche Lizenz, die Strecke:
Du bleibst Urheber. Du kannst deine Strecke jederzeit löschen; bereits heruntergeladene Kopien bei anderen Mitgliedern bleiben davon unberührt — die können wir nicht zurückholen.
Mit dem Upload eines Bildes bestätigst du, dass:
Diese Bestätigung gibst du beim Upload aktiv per Häkchen ab — ohne sie lässt sich das Formular nicht abschicken.
Wenn dein Bild mit KI erstellt oder wesentlich verändert wurde, kennzeichne es beim Upload entsprechend. Wir markieren es dann sichtbar am Bild und hinterlegen den Hinweis zusätzlich in den Bilddaten. Das verlangt die KI-Verordnung der EU (Art. 50 VO (EU) 2024/1689) — und es ist schlicht fair gegenüber allen, die eine Strecke nach dem Foto aussuchen.
Vor der Veröffentlichung rechnen wir jedes Bild auf eine web-taugliche Größe herunter und wandeln es nach WebP. Dabei werden die eingebetteten Metadaten entfernt — auch die Aufnahmekoordinaten, die viele Kameras und Smartphones mitschreiben. Dein Zuhause soll nicht in einer Bildunterschrift landen.
Anschließend prüft ein Mensch das Bild und gibt es frei. Bis dahin ist es nicht öffentlich sichtbar.
Mit dem Upload gewährst du NBNL eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche Lizenz, das Bild im Zusammenhang mit der jeweiligen Strecke:
Du bleibst Urheber. Du kannst deine Bilder jederzeit löschen — wir entfernen sie dann von nbnl.de. Bereits gedrucktes Pressematerial und Beiträge, die vor der Löschung in sozialen Netzwerken erschienen sind, können wir nicht zurückholen; für diese bestehenden Veröffentlichungen wirkt die Lizenz fort. Für alles Weitere endet sie mit der Löschung. Eine Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Verwertung findet nicht statt.
Eine Aufzeichnung, die vor der eigenen Haustür beginnt, macht die Wohnadresse öffentlich — dauerhaft und für jeden, der die Strecke herunterlädt. Bei Bildern entfernen wir die Aufnahmekoordinaten automatisch; bei einem GPS-Track geht das nicht, denn die Koordinaten sind die Strecke.
Schneide den Anfang und das Ende deshalb auf den eigentlich interessanten Abschnitt zu, bevor du einreichst. Das gilt auch für die Adressen anderer — Treffpunkte bei Freunden, Werkstätten, Arbeitgeber.
Meldet sich jemand mit einer Rechtsverletzung — ein Fotograf, eine abgebildete Person, ein Kartendienst —, nehmen wir den betroffenen Inhalt zunächst offline und melden uns bei dir.
Hast du beim Upload schuldhaft — also vorsätzlich oder fahrlässig — zugesichert, die nötigen Rechte zu haben, obwohl das nicht zutraf, stellst du NBNL insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei: von Schadensersatz, berechtigten Abmahnkosten und notwendigen Rechtsverteidigungskosten. Die Freistellung reicht nur so weit, wie der Anspruch auf deinem Verstoß beruht, und greift nicht, soweit uns ein eigenes Verschulden trifft.
Wir informieren dich unverzüglich über einen solchen Anspruch, geben ohne deine Zustimmung kein Anerkenntnis ab und geben dir Gelegenheit, dich selbst zu verteidigen.
Diese Regelung gibt nur wieder, was ohnehin gilt (§ 280 Abs. 1 BGB): Wer eine vertragliche Zusicherung schuldhaft verletzt, haftet für den daraus entstehenden Schaden. Sie erweitert deine gesetzliche Haftung nicht und schränkt deine Rechte nicht ein.
Diese Regel richtet sich nicht gegen ehrliche Irrtümer, sondern gegen den Fall, dass jemand fremdes Material bewusst als eigenes ausgibt. Wenn du dir bei einem Bild oder einer Strecke unsicher bist: lieber nicht hochladen oder vorher bei uns nachfragen.
Zeigen wir eine Strecke oder ein Bild in einem sozialen Netzwerk oder in Pressematerial, räumen wir dem jeweiligen Anbieter die dafür technisch nötigen Rechte ein (Unterlizenz) — anders lässt sich dort nichts veröffentlichen. Diese Unterlizenz geht nie weiter, als die Anzeige es erfordert, und berechtigt niemanden zur eigenständigen Verwertung deines Materials.
Nicht erlaubt sind:
Hochgeladene Strecken werden ohne Gewähr bereitgestellt. NBNL übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Daten und für die rechtliche Befahrbarkeit der dargestellten Wege. Jede Person ist selbst dafür verantwortlich, Gesetze, Verkehrsregeln, Beschilderung und Zugangsrechte vor Ort zu beachten — und einzuschätzen, ob eine Strecke zu ihrem Können und ihrem Fahrzeug passt.
Für Schäden aus der Nutzung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — dafür haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, bei letzteren begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Wir entfernen Strecken und Bilder ohne Vorankündigung, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstoßen — insbesondere bei urheberrechtlich geschütztem Material. Bei wiederholten Verstößen können wir die Upload-Möglichkeit sperren.
Du hältst einen Inhalt für rechtswidrig? Nutze die Melden-Funktion an Beiträgen und Kommentaren oder schreib an info@nbnl.de. Wir prüfen jede Meldung und informieren dich über das Ergebnis (Art. 16, 17 VO (EU) 2022/2065 — Digital Services Act).
Rechtswidrige Inhalte kannst du über das Meldeverfahren nach dem Digital Services Act anzeigen; Ablauf, Fristen und Begründungspflichten stehen in den AGB. Wir sind nicht verpflichtet, hochgeladene Strecken anlasslos zu überwachen — sobald wir aber Kenntnis von einem konkreten Verstoß erlangen, handeln wir unverzüglich.
Wir passen diese Bedingungen an, wenn sich Rechtslage, Technik oder Angebot ändern. Für bereits hochgeladene Inhalte gilt die Lizenz in dem Umfang weiter, in dem du sie erteilt hast. Das Datum der aktuellen Fassung steht oben und hier unten.
Stand: Juli 2026.